Was ist eigentlich eine „beglaubigte“ Übersetzung?
Bei den umgangssprachlich als „beglaubigte Übersetzung“ bekannten Dokumenten handelt es sich genau genommen um sogenannte „bestätigte Übersetzungen“ bzw. „bescheinigte Übersetzungen“.
Übersetzt und bescheinigt werden in der Regel behördliche Schreiben, Bescheinigungen oder Urkunden, die von Amtswegen benötigt werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung wird durch den gerichtlich ermächtigten Übersetzer auf dem Dokument vermerkt. Dies geschieht gemäß § 142 Abs. 3 ZPO unter Angabe von Ort und Datum der Übersetzung, Angaben zum Übersetzer, Rundstempel des Übersetzers, sowie seiner Unterschrift.
Dabei ist zu beachten, dass nur Dokumente der Sprachen beglaubigt werden dürfen, für welche der Übersetzer ermächtigt wurde.
Hinzu kommt, dass die Ausgangs- oder Zielsprache Deutsch sein muss. Ich bin für die Sprachen Bulgarisch und Russisch ermächtigt, dennoch ist für behördliche Zwecke keine direkte Übersetzung zwischen diesen beiden Sprachen zugelassen. Eine solche Übersetzung muss immer den Umweg über die deutsche Sprache machen (also z.B. von Russisch nach Deutsch und anschließend ins Bulgarische). Dieses Zwischenprodukt ist der Übersetzung auch beizufügen damit das Dokument als „beglaubigt“ zugelassen wird.
Zudem gilt eine für Deutschland beglaubigte Übersetzung erst einmal nicht für die Behörden der anderen Ländern. Durch eine auf Wunsch zusätzlich erhältliche Apostille des bulgarischen Generalkonsulats werden meine Übersetzungen allerdings auch in Bulgarien akzeptiert.
Weitere Infos:
http://www.bdue.de/der-beruf/beeidigte/
gesetze-im-internet.de: §142 Anordnung der Urkundenvorlegung
Was sind allgemein beeidigte oder ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer?
Anerkennung von Übersetzungen in Bulgarien