Preise

Sie erhalten von mir eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen auch gerne vorab ein unverbindliches Angebot.
Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei Preisangaben um um Netto-Preise (zzgl. MwSt.).
Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung, Überweisung, oder auch in Ausnahmefällen und Absprache PayPal.

ÜbersetzungenDolmetschenGerichte/Behörden

Übersetzungen

Die Preise für Übersetzungen sind von vielen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel:

  • Schwierigkeitsgrad inhaltlich (Fachgebiet, Terminologie)
  • Schwierigkeitsgrad technisch (Lesbarkeit, Softwareanforderungen usw.)
  • Termin (Normal-/Eilauftrag)

Und gerade bei der Übersetzung vom Bulgarischen ins Deutsche trifft im besonderen Maße zu, das sich Texte nicht Wort für Wort übersetzen lassen. Deshalb ist es geläufig, eine Abrechnung nach Normzeilen durchzuführen. Eine Normzeile besteht aus 50-55 Zeichen einschließlich Leerzeichen, und eine Normseite aus 30 solcher Zeilen. Ein Angebot kann aber auch auf dem zu übersetzenden Text (Ausgangstext) basieren, sofern dieser in einem zählbaren Format zur Verfügung steht. Auch die Vereinbarung eines Festpreises ist auf dieser Grundlage möglich. Für die Ermittlung der Zeichen- bzw. Zeilenanzahl verwende ich die Zählfunktion der Textverarbeitung.

Leistungen wie Korrekturlesen, das Überarbeiten von Übersetzungen oder auch Übersetzungen mit erhöhtem Formatierungsaufwand werden in der Regel nach Stundensätzen abgerechnet, da sich der Aufwand in Zeilenpreisen schwer kalkulieren lässt.

Für beglaubigte “Standard Übersetzungen”, wie beispielsweise Geburtsurkunden, Ehefähigkeitsbescheinigungen, Sozialhilfebescheinigungen oder Impfpässe, können hingegen günstige Pauschalpreise vereinbart werden.

Bei Übersetzungen, die sehr schnell oder übers Wochenende angefertigt werden müssen, fällt unter Umständen ein höherer Zeilenpreis oder ein Eil- bzw. Wochenendzuschlag an, der im Einzelfall zu verhandeln ist.

Für die Beglaubigung bzw. Bescheinigung einer Übersetzung berechne ich üblicherweise keine Extra-Gebühr. Nach Absprache können übersetzte Dokumente natürlich auch elektronisch (im PDF-Format) zur Verfügung gestellt werden.

Am einfachsten ist es also, Sie kontaktieren mich und stellen mir für ein kostenloses und unverbindliches Angebot möglichst detaillierte Informationen zu Ihrer Anfrage zur Verfügung.

Dolmetschen

Für Dolmetscher-Dienstleistungen auf z.B. auf Konferenzen, Messen, Seminaren oder ähnlichen Veranstaltungen werden in der Regel Tagessätze berechnet.

Für die kurzzeitige vor-Ort Unterstützung, beispielsweise bei Behörden, Notaren, Maklern oder Standesämtern,  können preiswerte Stundensätze vereinbart werden.

Zusätzlich sind gegebenenfalls Fahrt- und Wartezeiten sowie die entsprechenden Fahrtkosten zu vergüten.

Auch für  Dolmetschertätigkeiten gilt: Am besten Sie kontaktieren mich unverbindlich, wir besprechen gemeinsam was zu tun ist, welche Aufwände dadurch entstehen werden, und wie die Zahlung geregelt werden kann.

Gerichte / Behörden

Für Übersetzungen und Dolmetscherleistungen im behördlichen Bereich sind die Gebühren des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich.

Als Freiberuflerin mit jahrelanger Erfahrung und diversen Einsätzen, sei es in Krefeld, oder auch Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Neuss, Moers, Viersen, Geldern, Emmerich, Goch und diversen anderen Orten in NRW, freue ich mich über Ihre Beauftragung, oder auch über eine Vertragsanfrage von Ihrer Dienststelle. Gerne sende ich Ihnen alle benötigten Unterlagen zu.
In dringenden Fällen (z.B. Polizei oder Zoll) stehe ich Ihnen natürlich kurzfristig auch am Wochenende oder in der Nacht zur Verfügung.

Sie finden mich in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank mit den durch die Justizverwaltung allgemein beeidigten Dolmetscherinnen und Dolmetschern und ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern. Dort bin ich als allgemein beeidigte Dolmetscherin und durch das OLG Düsseldorf ermächtigte Übersetzerin für die bulgarische und russische Sprache eingetragen (Aktenzeichen: 316E-6.4322).