Warum sind Übersetzungen eigentlich so teuer?

Warum sind Übersetzungen eigentlich so teuer?

Ich vermute zunächst mal, es gibt kaum Jemanden der schon immer mal unbedingt eine Übersetzung haben wollte und gerne bereit ist dafür Geld auszugeben. Vielmehr werden diese Dokumente meist für administrative Vorgänge benötigt, welche sowieso schon nervig sind – und da ist dann gefühlt jeder Euro zuviel. Diese Dokumente müssen oft „beglaubigt“ sein, damit sie von den Behörden akzeptiert werden, auch wegen deren Bedeutsamkeit, Vertraulichkeit, und oft komplexen Fachterminologie. Also braucht es einen ermächtigten Übersetzer (ich lasse jetzt mal das Gendern weg, obwohl ich eine ÜbersetzerIn bin), meist wie ich freiberuflich tätige Kollegen, welche diese Zulassung erhalten haben.
Gerade für die “seltenen” Sprachen bei Übersetzungen kann dabei kaum ein Preis unter 50 Euro seriös genannt werden, will man davon irgendwie leben. Bei etwas umfangreicheren Dokumenten wird es auch schnell mal dreistellig. Eine Ausnahme sind vielleicht die häufig angefragten Übersetzungen von Geburtsurkunden, welche weitestgehend standardisiert und nicht sonderlich umfangreich sind, und daher oft für knapp unter 40 Euro angeboten werden können.

Sie sagen jetzt vielleicht „Immer noch viel Geld für so wenig Text!?“- dann lesen Sie bitte weiter.

Gehen wir also von einer beglaubigten Übersetzung einer Geburtsurkunde für 40 Euro aus, und dass Sie direkt einen von den Justizbehörden zugelassenen ermächtigten Übersetzer für Ihre Sprache gefunden und beauftragt haben (die findet man übrigens hier). Was verdient also der Übersetzer an diesem Auftrag?

Zunächst muss er/sie/ich in der Regel die Mehrwertsteuer (aktuell 19 Prozent) abführen, also 7,60€. Es bleiben 32,40 Euro übrig.
Auf diesen Betrag fällt die Umsatzsteuer an, gehen wir mal von 30 Prozent aus, dann sind das 9,42 Euro. Es sind gerundet noch 23 Euro übrig.
Die Übersetzung muss gedruckt, gestempelt und geheftet, kuvertiert und frankiert werden. Hierfür rechne ich jetzt mal 2,50€ bis 3 ,00€, dem Übersetzer bleiben bis hier noch 20 Euro (also die Hälfte) rein für die Übersetzung.
Für diese 20 Euro wurde vorab vielleicht bereits ein Angebot erstellt und verschickt, oder zumindest wurde es mit dem Auftraggeber abgestimmt. Bei den seltenen Sprachen erfolgt oft noch eine Klärung der richtigen Namensschreibweise mit dem Kunden, wenn denn eine Transliteration z.B. kyrillischer Zeichen gemäß ISO-Norm erfolgen muss, Nachbesserungen sind hier sonst die Folge. Vor dem Weg zum Briefkasten wird noch eine Rechnung erstellt und gedruckt. Idealerweise wird diese vom Kunden dann auch einfach bezahlt. Hinzu kommt der Bürobetrieb als solcher (Miete, Strom, Computer, Drucker, Telefon, Internet etc.), sowie Kosten für ggf. Lektorat, Buchhaltung und Mahnwesen, IT, Kranken- und sonstige Versicherungen etc. Diese Kosten lassen sich nur schwer auf eine einzelne Übersetzung umlegen, zeigen aber den zusätzlichen Aufwand, der selbst mit einer einfachen Übersetzung immer einhergeht. Ich denke jedoch wir bewegen uns hier letztlich immer noch etwas über dem gesetzlichen Mindestlohn – wenn denn alles reibungslos geklappt hat. Ein Leben in Luxus ist jedoch anders.

Hier muss es also die Masse bringen. Leider gibt es dabei auch keinerlei Planungssicherheit, mal kommen genügend Aufträge in kurzer Zeit, dann ist es wieder besorgniserregend ruhig. Ohne die hoffentlich zusätzlichen Beauftragungen durch Ämter, Behörden und andere Übersetzerbüros würde es sehr schwer.

Für die Übersetzer-Branche kritisch sehe ich dabei jene Übersetzungsbüros, welche angeblich an 7 Tagen und 24 Stunden lang alle Sprachen anbieten und daher sehr beliebt sind, und das nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei behördlichen Ausschreibungen. Aber auch diese Büros müssen im Bedarfsfall auf die beglaubigten Übersetzer zurückgreifen, allerdings will man dort natürlich trotzdem möglichst viel mitverdienen. Und wenn die Auftragslage für den (freiberuflichen) beeidigten Übersetzer (die Übersetzerin) nicht so großartig ist, dann muss der eine oder die andere auch auf die Angebote dieser Büros eingehen und befindet sich in direktem Preiskampf mit den Kollegen. Die gesetzlich durch das JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) geregelten Preise für derartige Übersetzungen (aktuell in der Regel 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge bei nicht editierbaren und nicht erschwertem Text) sind so für den eigentlich Schaffenden nicht mehr erreichbar. Für Sie als Kunde wird es dadurch trotzdem nicht wirklich günstiger, manchmal sogar teurer. Bei Ihren zu übersetzenden Dokumenten (die Geburtsurkunde mal außen vor gelassen) sollten Sie deshalb darauf achten nicht viel mehr als im JVEG festgelegt zahlen zu müssen.

Ich kann von daher aus meiner Sicht nur Folgendes empfehlen:
Suchen Sie sich für Ihre Sprache und Region einen zugelassenen Übersetzer oder Dolmetscher aus der offiziellen Datenbank der Landesjustizverwaltungen (https://www.justiz-dolmetscher.de). Sie haben dadurch den direkten Draht zum Experten, eventuell sogar einen Vorteil durch eine pauschale Preisvereinbarung, und Fragen oder Probleme können wesentlich schneller, einfacher und individuell geklärt werden, oft auch über die eigentliche Übersetzung hinaus. Vielleicht möchten Sie so auch einfach die Angebote gegenüber besagten Übersetzungsbüros vergleichen, oder nur mal aus Neugier nachschauen wer in Person Ihre Übersetzung eigentlich abgestempelt hat. Dieser Kollege freut sich sich dann beim nächsten Mal sicher sehr über ihren persönlichen Anruf.

Weiterführende Links:

Direkt zur Dolmetscher und Übersetzer Suche (www.justiz-dolmetscher.de)
Was sind allgemein beeidigte oder ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer?
Was ist eigentlich eine “beglaubigte” Übersetzung?

Avatar Neli Gospodinova-Liebschwager

Ihr professioneller Partner für Krefeld und Umgebung mit langjähriger Erfahrung als allgemein beeidigte Dolmetscherin (konsekutiv/simultan) und ermächtigte Übersetzerin für die Sprachen Bulgarisch, Deutsch, und Russisch. Zertifizierte DaF/DaZ Lehrkraft bzw. Sprachtrainer. Seit 2009 tätig als Justiz-Dolmetscherin und Übersetzerin für Gerichte und Behörden in NRW.