
Anerkennung von Übersetzungen in Bulgarien
Nicht selten ist die Überraschung und der Ärger groß, wenn die in Deutschland angefertigte Übersetzung von den bulgarischen Ämtern, Behörden, oder auch Schulen nicht akzeptiert wird. Die Beglaubigung gilt erst einmal nur für das Land, für welches der Übersetzer ermächtigt wurde.
Meine Übersetzungen sind auch für die bulgarischen Behörden zugelassen, da ich auf der Liste der Dolmetscher und Übersetzer des bulgarischen Außenministeriums stehe. Wird die Übersetzung für Bulgarien benötigt, dann kann meine Ermächtigung schnell und unproblematisch durch eine zusätzliche Apostille des bulgarischen Konsulats in Frankfurt bestätigt werden. Gerne kann ich dies für Sie auf Wunsch übernehmen.
Weitere Infos:
Was ist eigentlich eine „beglaubigte“ Übersetzung?
Was sind allgemein beeidigte oder ermächtigte Dolmetscher und Übersetzer?